Titelbild Beitrag: Shisha im Flugzeug

Shisha im Flugzeug: Worauf du beim Reisen unbedingt achten solltest

In diesem Bericht widmen wir uns gezielt dem Thema Reisen mit Wasserpfeifen. Wir liefern dir beispielhaft Informationen über die Mitnahme von Shishas im Flugzeug, Zollmaßnahmen beim Import bzw. Export von Tabakwaren sowie Regelungen zur Mitnahme für entzündliche Produkte wie Shishakohle.

Reisen mit Wasserpfeife

Für den gestandenen Shisha-Raucher gehört die Lieblingspfeife auch mit in den Urlaub. Während der Transport im eigenen Auto oder bei einer Fähren-Überfahrt selten ein Problem darstellt, gibt es gerade bei Fluggesellschaften strengere Vorschriften, was den Transport von Wasserpfeifen und deren Zubehör angeht. Bitte beachte, dass diese Regeln und Vorschriften meist abhängig von der jeweiligen Airline sind – alles was wir hier unter häufig auftretenden Problemen aufführen, muss nicht auf alle Fluggesellschaften zutreffen! Im Zweifelsfall – immer direkt bei der Airline erkundigen!

Gepäckaufgabe vs Handgepäck

Wir raten, die eigene Shisha besser als Handgepäck mitzunehmen, als sie bei der Gepäckaufgabe zu lassen. Aus schmerzhafter Erfahrung heraus können wir sagen, dass mit den Koffern, die als Gepäck aufgegeben werden, auch gerne mal sehr ruppig umgegangen wird. Geworfen, mit Schwung und Ruck verfrachtet, über Kopf gefallen … so kann auch eine gut gepolsterte Shisha schnell Schaden nehmen.

Willst du seine Wasserpfeife als im Handgepäck mitnehmen, achte auf die vorgeschriebenen Gepäckmaße! Nichts ist ärgerlicher, als wenn du vor Ort gesagt bekommst, dass der Koffer/die Tasche nicht mit ins Flugzeug darf, weil es z.B. 5 cm zu lang/hoch ist!

Sitzende Frau im Anschnitt, die am Flughafen mit dem Pass in der Hand wartet. Vor ihr ein roter Koffer mit gelbem Shisha Warnzeichen.
Sorge dafür, dass die Shisha immer gut vor Stößen geschützt ist, wenn du sie nicht im Handgepäck mitnehmen kannst!

Glas im Handgepäck: Erlaubt oder nicht?

Du machst dir Sorgen um dein Shishaglas oder andere Glasteile? Ist es erlaubt sie mit im Handgepäck zu transportieren?

Prinzipiell gilt: Ja.

Ähnliches gilt auch für Keramik und Porzellan. Allerdings kann es auch hier Ausnahmen geben, wenn die Sicherheitskontrolle die Mitnahme verwehrt. Ob dir die Mitnahme erlaubt wird, liegt in erster Linie im Ermessen des Sicherheitspersonals. Diese können die Mitnahme verwehren, wenn sich der betroffene Gegenstand als Waffe verwenden lassen könnte. Auch hier gilt: im Zweifelsfall vorab bei der Airline nachfragen!

Der bestmögliche Schutz

Handgepäck hin oder her – es gilt trotz allem deine Shisha sicher von A nach B zu bringen! Im Idealfall besitzt du dafür einen entsprechenden Shisha-Koffer oder einen vergleichbaren Hartschalenkoffer. Wichtig ist es, die einzelnen Bauteile, insbesondere wenn sie aus Glas bestehen, mit einer großzügigen Pufferzone zu bedenken. Ferner solltest du sie so umpacken, dass sie möglichst wenig Bewegungsspielraum besitzen. Wenn sie nicht aneinanderschlagen können, minderst du die Gefahr, dass etwas zerbricht, oder Schäden an beschichteten Teilen auftreten. Schaumstoff und Luftpolsterfolie sind hier deine besten Freunde, da Papier oft mehr wiegt!

Achte stets auf Einhaltung der Größen- UND Gewichtsvorgaben!

Gerade bei schweren Edelstahlshishas musst du besonders aufpassen, dass du das Gewichtslimit nicht sprengst. Airlines wie Airberlin, Germanwings oder Lufthansa haben nur ein 8kg Limit – bei einer 4.5 kg Shisha mit Zubehör hast du das Gewicht schnell erreicht, wenn du Koffer und Verpackungsmaterial dazurechnest!

Mitnahme im Flugzeug – Was ist erlaubt und was nicht?

Eine Shisha sollte auf jeden Fall mitgenommen werden dürfen, solange sie die Maß- und Gewichtsvorgaben des Gepäcks nicht überschreitet. Für manches Zubehör, gelten jedoch andere Vorschriften:

  • FEUERZEUGE
    • Sind im Handgepäck erlaubt. Jedoch ist es in der Regel nur genehmigt, wenn eines pro Person mitgeführt wird. Das reicht für eine Urlaubsreise aber allemal.
  • FOLIENSTECHER
    • Die praktischen Piekser können problematisch sein. Häufig wird der Folienstecher einem vor Reiseantritt abgenommen, da er vom Flughafenpersonal, wie beispielsweise auch Häkelnadeln, als gefährlicher Gegenstand eingestuft wird. Alternativ kannst du dir Zahnstocher mitnehmen.
  • CAMPINGKOCHER & E-GRILL
    • Campingkocher können mitgeführt werden, solange sie keine Gasbehälter beinhalten. Das Mitführen von E-Heatern ist für gewöhnlich erlaubt. Bei einigen Fluggesellschaften ist die Mitnahme jedoch abhängig von der Höhe der Wattstunden [ Volt x Ampere = Wattstunden (Wh)]. Darüber solltest du dich unbedingt vorab informieren.
  • DRUCKGASBEHÄLTER
    • Gaskartuschen und andere Druckgasbehälter, die mit Dimethylether, Propan- oder Butangas gefüllt sind, sind ein No-Go bei Airlines.
  • SHISHA-KOHLE
    • Auch bei Kohle handelt es sich um ein Produkt, das je nach Airline und Zielland anders gehandhabt wird. Das Mitführen von selbstzündender Kohle ist meist vollständig untersagt, egal ob im Handgepäck oder im Aufgabegepäck, da diese Brandbeschleuniger wie Schwarzpulver enthält.
    • Was die Regeln für Naturkohle betrifft, sollte man sich vorab bei der entsprechenden Airline erkundigen. Einige Gesellschaften haben kein Problem damit, wenn du dir für den eigenen Bedarf ein- oder zwei Kilo Naturkohle mitnimmst.
      Wenn du dir aber nicht sicher über die Vorschriften deiner Reisegesellschaft bist, empfehlen wir, dir lieber gleich ein Paket im Ausland zu erstehen. Immerhin kostet das nicht viel – man reißt sich kein Bein dabei aus und erspart sich überflüssigen Stress.
  • GEL-GEKÜHLTES ZUBEHÖR
    • Vorsicht bei gelgefüllten Rauchsäulen und Mundstücken! Informiere dich hier genau, denn einige Gesellschaften wie z.B. Aircanada untersagt die Mitnahme von Gegenständen wie Gel- und Eispacks. Unter Umständen fallen auch Shisha-Bauteile mit Kühlflüssigkeit unter diese Beschränkung.

Tabak im Handgepäck?
Infos zu zollpflichtigen Tabakwaren

Wer raucht, braucht auch Tabak. Hier handelt es sich schon um ein komplett eigenes und umfangreiches Thema, denn Tabakprodukte sind zollpflichtig, tragen entsprechende Siegel und dürfen nur in gewissen Mengen transportiert werden.

Tabak mit ins Ausland nehmen

Shisha-Tabak im Handgepäck mitzunehmen stellt für gewöhnlich kein Problem dar.
Wenn du Tabak mitnehmen willst, sollte es sich aber nicht um mehr als die erlaubte Menge von 1000 Gramm Tabak (innerhalb der EU) oder 250 Gramm Tabak pro Person handeln. Ansonsten können Zollgebühren anfallen oder der Tabak wird dir abgenommen.

Tabak nach Deutschland einführen

Es ist ebenfalls möglich, mehr als besagte 250 Gramm Tabak aus dem nicht-europäischen Ausland wieder einzuführen. Gegen eine Zollgebühr können aber auch bis zu 1000 Gramm für den Privatgebrauch eingeführt werden.

Wenn du das tun willst, denk daran dass du am Flughafen den Ausgang für Personen mit zu verzollenden Waren wählen musst. Tust du das nicht und wirst erwischt, hast du offiziell versucht den Tabak illegal einzuschmuggeln. Das ist eine Straftat bei der DU schlussendlich die A***hkarte hast!

Die genauen Einfuhrmengen innerhalb der EU findest du hier.

Warnung: Shisha-Verbot in Thailand

Das Rauchen von Shishas, E-Shishas und E-Zigaretten ist in Thailand verboten! Bereits das Einführen des Equipments steht unter Strafe! Im strengsten Fall können Gefängnisstrafen bis zu 5 Jahren anfallen.

Zwar kann man gelegentlich beobachten, dass an einigen Orten noch geraucht wird, jedoch ist dieses streng genommen illegal. Die Gründe für das Verbot sind bislang nicht wirklich offengelegt worden, es steht aber die Vermutung im Raum, dass die lokale Tabakindustrie hier die Fäden ziehen könnte. Lasst die Shisha lieber zuhause!